Meine Abrechnung erfolgt nach Leistung.
Honorar für Versicherte mit Erstattungsleistung:
Leistung | Honorar | |
Osteopathische Behandlung | 95,00 – 130,00 Euro |
Inzwischen erstatten viele gesetzliche Krankenkassen Osteopathie bei einem/r Osteopathen/tin mit entsprechenden Qualifikationen. Ich habe diese Qualifikation im Rahmen meiner Ausbildung erworben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Sie unterstützt.
Sind Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert oder haben eine Zusatz-Versicherung für Heilpraktiker, erhalten Sie Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese können Sie daraufhin bei Ihrer Abrechnungsstelle zur Erstattung einreichen.
Die Übernahme der gesamten Kosten der Behandlung durch die private Krankenkasse kann ich nicht garantieren. Viele private Krankenkassen sowie Beihilfestellen erstatten lediglich den niedrigsten aller Gebührensätze. Da die Kosten meiner individuellen Behandlung manchmal nicht durch die Erstattungssätze gedeckt werden, ist möglicherweise eine Eigenbeteiligung erforderlich.
Honorar für Versicherte ohne Erstattungsleistung / Selbstzahler:
Leistung | Honorar | |
Osteopathische Behandlung | 85,00 – 95,00 Euro |
Wichtige Informationen zur Absage von Terminen
Falls Sie einen Termin vereinbart haben, diesen jedoch nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab – mindestens jedoch 24 Stunden vorher.
Notfalltermin außerhalb der Sprechzeiten sind aufschlagspflichtig.